Blinden-und-Sehbehinderten- |
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Bezirksgruppe Oberhavel |
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Definition von Sehschädigung Die gesetzliche
Definition von Sehschädigung - der Oberbegriff für Blindheit und
Sehbehinderung - erfolgt in Deutschland nach den Bestimmungen der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Diese augenärztliche
Einteilung bezieht sich auf die Messung der Fernsehschärfe.
Definition
Blind
Als blind gilt, dessen Sehleistung unter 1/50 (2%) der Norm liegt. Das heißt, dass bei einem blinden Menschen theoretisch noch ein Sehrest vorhanden sein kann. Meist beschränkt sich dieser auf Hell-/Dunkelwahrnehmung.
Der Begriff
"Sehbehinderung" bezieht sich auf ein beeinträchtigtes Sehvermögen, das
auf eine verminderte Sehschärfe und/oder ein reduziertes Gesichtsfeld
zurückzuführen ist. Außerdem können zusätzliche Probleme wie z.B.
erhöhte Blendempfindlichkeit oder Anomalien der Farbewahrnehmung
auftreten. Der Verlust des Sehvermögens kann das Sehzentrum, periphere
Felder oder nur bestimmte Teile der peripheren Felder des Gesichtsfelds
in einem oder beiden Augen betreffen. Man unterscheidet zwischen
korrigierbaren und nicht korrigierbaren Sehbeeinträchtigungen. Die
korrigierbaren wie z.B. die Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit, lassen
sich weitgehend mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen beheben. Die
nichtkorrigierbaren Seheinschränkungen sind häufig angeboren bzw. durch
eine Erkrankung oder einen Unfall erworben. Sie betreffen Störungen im
Bereich des Sehnervs, der Netzhaut, der Linse oder der Hornhaut. Als hochgradig
sehbehindert gilt, wer eine Herabsetzung auf 1/20 (5%) bis 1/50 (2%) der
Norm (100%) aufweist. Diese Werte können mit einer Brille oder
Kontaktlinsen nicht mehr verbessert werden. Als sehbehindert
gilt, dessen Sehschärfe trotz Korrektur in der Ferne und/oder in der
Nähe auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Norm (100%) herabgesetzt ist. Kennzeichen einer Sehschädigung
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Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. |